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   VG Trier, 06.01.2023 - 5 L 3593/22.TR   

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https://dejure.org/2023,43
VG Trier, 06.01.2023 - 5 L 3593/22.TR (https://dejure.org/2023,43)
VG Trier, Entscheidung vom 06.01.2023 - 5 L 3593/22.TR (https://dejure.org/2023,43)
VG Trier, Entscheidung vom 06. Januar 2023 - 5 L 3593/22.TR (https://dejure.org/2023,43)
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  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Trier, 06.01.2023 - 5 L 3593/22
    Im Umfang der Vorbelastung sind Immissionen zumutbar, auch wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hinnehmbar wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, juris Rn. 31).

    Welche Folgerungen sich aus ihnen im Einzelnen für den konkreten Fall ziehen lassen, bleibt der tatrichterlichen Bewertung vorbehalten (BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, juris Rn. 37).

  • BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

    Auszug aus VG Trier, 06.01.2023 - 5 L 3593/22
    Im Rahmen dieses nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses kann daher das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des (faktischen) Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung verhindert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 B 32.11 -, juris Rn. 5).

    Der Grundsatz, dass sich ein Nachbar im Plangebiet auch dann gegen die Zulassung einer gebietswidrigen Nutzung wenden kann, wenn er durch sie selbst nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, lässt sich auf den Nachbarschutz in einem faktischen Baugebiet übertragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 B 32.11 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98

    Gewerberecht - Gaststätten - Gaststättenerlaubnis und Nachbarschutz

    Auszug aus VG Trier, 06.01.2023 - 5 L 3593/22
    Eine Rücksichtslosigkeit liegt regelmäßig erst dann vor, wenn der freie Zugang zu dem Grundstück nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1998 - 1 B 33.98 -, juris Rn 10) oder der durch den Stellplatzmangel hervorgerufene Parksuchverkehr unzumutbare Immissionen in Gestalt von Lärm- und Abgaseinwirkungen hervorruft (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 18. Oktober 2002 - 1 B 315/02 - juris Rn. 13).
  • OVG Bremen, 18.10.2002 - 1 B 315/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Verkehrszunahme aufgrund des

    Auszug aus VG Trier, 06.01.2023 - 5 L 3593/22
    Eine Rücksichtslosigkeit liegt regelmäßig erst dann vor, wenn der freie Zugang zu dem Grundstück nicht mehr möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1998 - 1 B 33.98 -, juris Rn 10) oder der durch den Stellplatzmangel hervorgerufene Parksuchverkehr unzumutbare Immissionen in Gestalt von Lärm- und Abgaseinwirkungen hervorruft (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 18. Oktober 2002 - 1 B 315/02 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Auszug aus VG Trier, 06.01.2023 - 5 L 3593/22
    Ein danach allenfalls in Betracht kommendes faktisches Sondergebiet im Sinne des § 11 BauNVO ist aber kein in der Baunutzungsverordnung "bezeichnetes" Gebiet im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB (BVerwG, Urteil vom 16. September 2010 - 4 C 7.10 -, juris Rn. 16; Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, 15. Aufl. 2022, BauGB § 34 Rn. 61).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Trier, 06.01.2023 - 5 L 3593/22
    Was die Höhe eines Baukörpers und dessen Lage auf dem Grundstück und die sich daraus ergebenden Folgerungen etwa für die Belichtung und Besonnung anbelangt, ist das Rücksichtnahmegebot im Regelfall dann nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Auszug aus VG Trier, 06.01.2023 - 5 L 3593/22
    Eine solche wäre nur dann anzunehmen, wenn das Vorhaben wegen seiner Ausmaße auf das Grundstück der Antragstellerin und wegen der Besonderheiten des Einzelfalles übermächtig erscheint und das Nachbargrundstück dominiert oder es regelrecht abriegelt und dort ein Gefühl des Eingemauertseins hervorruft (vgl. OVG RP, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - 8 B 11367/20.OVG -, n.v.), eine Gefängnishofsituation hervorruft oder dem Grundstück gleichsam die Luft zum Atmen nimmt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 -, juris Rn. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 B 10011/12

    Baunachbarklage - Mehrfamilienhaus neben Einfamilienhaus

    Auszug aus VG Trier, 06.01.2023 - 5 L 3593/22
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer mit Widerspruch angefochtenen Baugenehmigung gebietet sich daher grundsätzlich dann, wenn bereits im summarischen Verfahren mit den notwendigerweise eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten feststeht, dass die Baugenehmigung gegen Nachbarrechte verstößt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 B 10011/12.OVG -, esovgrp).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 8 A 10085/19

    Baurechtliches Rücksichtnahmegebots bei Bebauung mit Stellplätzen im rückwärtigen

    Auszug aus VG Trier, 06.01.2023 - 5 L 3593/22
    Das Vorhaben der Beigeladenen entfaltet solche Wirkungen auf das Grundstück der Antragstellerin bereits deswegen nicht, weil es nur *** ihres Grundstücks liegt und es nicht von wenigstens zwei Seiten umfasst (OVG RP, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 8 A 10085/19 -, juris Rn. 30 m.w.N.).
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